Schutzgebiete: Naturpark, Naturreservat...


Mit ihrem Wetter und ihren vielfältigen Landschaften verfügt die Wallonie über unschätzbare natürliche Schätze. Dieses natürliche Erbe wird aber vom Mensch langsam beschädigt und sogar zerstört. Die Wallonische Region wird also eine hochfliegende Politik im Bereich Umweltschutz durchführen. Sie will dabei natürlich und halbnatürliche Milieus, die wissenschaftlich ausgewählt wurden, bewahren, um die Fauna und Flora zu schützen. Im Rahmen dieser Politik wurden Schutzgebiete mit verschiedenen Staturen geschaffen.

Die Umweltschutzpolitik basiert heutzutage auf dem Begriff des «ökologischen Netzes». Es handelt sich um die verschiedenen Biotope, die die langfristige Bewahrung der Fauna, Flora und der natürlichen Standorte garantiert. Eine kohärente Struktur mit 3 verschiedenen Zonen muss dabei definiert werden:

- «Zentralzonen» von höchster Bedeutung für den Umweltschutz;
- «Entwicklungszonen» wo die menschlichen Aktivitäten mit der Bewahrung der biologischen Vielfalt vereinbar sind;
- « Bindungszone », die die Bewegung der Sorten und den genetischen Wechsel verbessern.

SCHUTZGEBIETE
Es sind begrenzte natürliche oder halbnatürliche Milieus. Es gibt 9 Arten von Schutzgebieten in der Wallonischen Region :

1 - Naturpark.

Ein Naturpark wird offiziell als «einheitliches, ländliches Gebiet von min. 5.000 Ha von hoher biologischer und geographischer Bedeutung mit Regelungen für die Bewahrung des Milieus im Einklang mit den Wünschen der Bevölkerung und der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Ortes » definiert.

Im Naturpark sind Natur UND Mensch die Hauptziele. Dort findet man Natur und Naturreservate, aber auch Strassen, Dörfer und kleine Städte, Landwirte, Industrien…, d.h. eine ganze wirtschaftliche und soziale Aktivität. Die Rolle eines Naturparks besteht darin, das natürliche, kulturelle und bebaute Erbe zu bewahren und dabei das Wohlbefinden und die wirtschaftliche Entwicklung der Gegend zu garantieren. Sein Bewahrungssystem ist ganz anders als dasjenige der anderen Schutzgebiete indem es keine direkte Bewahrungsmaßnahmen, sondern nur einen Verwaltungsplan beinhaltet. In der Wallonie gibt es 9 Naturparkanlagen (19% des Gebiets).

2 - 3 – Zugelassenes oder Staatsnaturreservat.

Die Naturreservate werden frei oder nach einem Plan verwaltet. Ihr Bewahrungssystem ist das strikteste, das es gibt, mit seinen zahlreichen Verboten. Die Wanderung ist strikt geregelt. Mehrere Zugangszonen können geschaffen werden. Die öffentlichen Wege bleiben zugänglich. Das Staatsnaturreservat vom Hohen Venn mit seinen 4500 Ha ist ein gutes Beispiel.


4 - Forstreservat.

Es ist ein Wald oder ein Teil des Waldes, die wegen ihren Forstsökosystemen geschützt werden. Die Bewahrung ist dort nicht zu streng, die Forstwirtschaft und die Jagd sind dort erlaubt. Die Regelung für die Wanderung und den Verkehr und die ähnelt derjenigen für Wälder.

5 – 6 – Feuchtgebiete und Höhlungen von biologischer Bedeutung.

Es handelt sich um Sumpfgebiete, Moorland, Torfmoor und Höhlen mit anerkanntem biologischem Interesse. Diese Ökosysteme werden anhand von mehreren Verboten beschützt. Der Verkehr wird in den Feuchtgebieten nicht speziell geregelt. Die öffentlichen Wege bleiben normalerweise zugänglich. Der Verkehr ist aber in den Grotten geregelt; ihren Zugang kann für manche Leute oder für einige Aktivitäten geschlossen werden.


7 - Stätte NATURA 2000.

Das Netz NATURA 2000 ist ein kohärentes europäisches Netz, das aus den gesamten Bewahrungs- und Schutzzonen besteht, die von den verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU bestimmt wurden. In der Wallonie ist sein Ziel die langfristige Bewahrung der Fauna, Flora und der natürlichen Standorte. Die Auswahl der Stätte NATURA 2000 – 13% des Gebietes in der Wallonie - wird nach wissenschaftlichen Kriterien gemacht.

8 - Stätte unter Denkmalschutz.

Eine natürliche Stätte ist das Werk der Natur oder der Natur und des Menschen und bildet ein Gebiet, das charakteristisch und homogen genug ist, um topografisch begrenzt zu werden. Das Ziel ist nicht die Naturbewahrung, sondern die Erhaltung der Stätte in „gutem Zustand“. Die natürliche Stätte muss von wissenschaftlicher, ästhetischer oder historischen Bedeutung sein. Es können Prestigestätte, aber auch Landschaften sein.

9 – Grünflächen, Naturzonen oder Bereich von ökologischer Bindung.

- «Grünflächen» : ein Gebietanteil zur Bewahrung, zum Schutz und zur Neubildung vom natürlichen Milieu. Er nimmt an der Bildung der Landschaft teil.
- «Naturzone» : Milieus von hoher biologischen Bedeutung und wo gefährdeten Arten leben.
- «Bereich von ökologischer Bindung» : Übergangsgebiete zwischen den Biotopen für die Tier- und Pflanzenarten.


Infos: MINISTERIUM DER WALLONISCHEN REGION
Division de la nature et des Forêts (DNF)
Direction des ressources forestières
Avenue Prince de Liège, 15 – 5100 Jambes (NAMUR)
Kostenlose Telefonnummer: 0800-1-1901
Tel.: +32 (0)81/33.50.50 - Fax: +32 (0)81/33.58.33
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